Die rechtlichen Grundlagen der Kindertagespflege wurden im §22-24 des SGB VIII niedergeschrieben. 
Die Kindertagespflege ist der Kita in ihrem Bildungs- und Förderauftrag für Kinder von 0-3 Jahren gleichgestellt. 
Auch arbeite ich nach den gesetzlichen Grundlagen der Kinderrechte im U 3 Bereich der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN)   


Der Kinderschutz: 

"Der Kinderschutz in der Kindertagespflege ist von großer Bedeutung, um das Wohl der betreuten Kinder sicherzustellen. Da die Kinder über längere Zeiträume bei einer einzelnen Tagespflegeperson betreut werden, ist es besonders wichtig, dass diese über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um Gefährdungssituationen zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Ich muss eine qualifizierte Ausbildung absolvieren, um meine Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes wahrnehmen zu können. Im Rahmen dieser Ausbildung erhalte ich Informationen und Schulungen zum Thema Kinderschutz, in denen verschiedenen Aspekte behandelt werden, wie beispielsweise die Erkennung von Kindeswohlgefährdung, rechtliche Grundlagen, Dokumentation und der Umgang mit Krisensituationen.

Ich habe eine besondere Verantwortung für die mir anvertrauten Kinder und muss sicherstellen, dass diese sich in einer sicheren und geschützten Umgebung befinden. Dazu gehört auch, dass ich über ein erweitertes Führungszeugnis verfüge und meine persönliche Eignung nachweise.

Zusätzlich arbeite ich eng mit anderen beteiligten Stellen zusammen, Wie beispielsweise dem Jugendamt. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bin ich verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten und das Jugendamt zu informieren.

Die Umsetzung des Kinderschutzes in der Kindertagespflege kann je nach Bundesland oder Kommune unterschiedlich geregelt sein. Dabei werden in der Regel Leitlinien, Richtlinien oder Curricula verwendet, um die Standards für die Kindertagespflege festzulegen.

Insgesamt ist der Kinderschutz ein zentrales Thema in der Kindertagespflege, das kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert werden muss, um die Sicherheit und das Wohl der betreuten Kinder zu gewährleisten."  

           (Text bearbeitet mit Hilfe von Autopilot)

                                                                                    

"Auch möchte ich euch gerne den §22-24 des SGB VIII (Sozialgesetzbuch achtes Buch) vorstellen. Dieser Paragraph behandelt das Thema „Förderung von Kindern in der Kindertagespflege“. 
DER §22-24 des SGB VIII bildet die Grundlage für die professionelle Betreuung und Förderung von Kindern in der Kindertagespflege. Er gewährleistet, dass Kinder in einer familiären Umgebung liebevoll betreut und gleichzeitig ihre individuelle Entwicklung gefördert wird. 
Gemäß §22-24 SGB VIII haben Kinder in der Tagespflege das Recht auf eine altersgerächte Bildung, Erziehung und Betreuung. Die Kindertagespflegeperson ist verpflichtet, für eine sichere und gesunde Umgebung zu sorgen und den Bedürfnissen der Kinder nachzukommen. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von geeigneten Spiel- und Lernmaterialien sowie eine ausgewogene Ernährung. 
Der weiteren unterstützt der § 22-24 SGB VIII die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson. Diese Zusammenarbeit ist von hoher Bedeutung, um den Bedürfnissen der Kindergerecht zu werden und die bestmögliche Betreuung und Förderung zu gewährleisen. Eltern haben das Recht, über die Entwicklung ihres  Kindes informiert zu werden und aktiv an der Gestaltung der Betreuung teilzuhaben. 
Ich als Kindertagespflegeperson stehe im Einklang mit dem §22-24 SGB VIII und habe es mir zur Aufgabe gemacht, die bestmögliche Betreuung und Förderung der Kinder in meiner Obhut sicherzustellen. Mein Ziel ist es, eine vertrauensvolle und liebevolle Umgebung zu schaffen, in der die Kinder sich sicher fühlen und ihre individuellen Fähigkeiten und Talente entdecken und entfalten können. 
Wenn ihr noch weitere Fragen zum Thema § 22-24 SGB VIII oder zur Kindertagespflege im Allgemeinen habt, stehe ich euch gerne zur Verfügung. Kontaktiert mich einfach über das Kontaktformular meiner Homepage oder per Telefon." 

(Text bearbeitet mit Hilfe von Autopilot)